Ihr Problem

Die Wirtschaftslage ist angespannt. Aus Kostengründen sollen Arbeitsplätze abgebaut werden. Älteren Arbeitnehmern, deren Renteneintritt nicht allzu fern ist, wird eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses in Verbindung mit der Zahlung einer Abfindung angeboten. Sie stoßen dennoch auf Ablehnung und es kommt eventuell sogar zu arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.

Gründe

Der Verlust des Arbeitsplatzes ist für den betroffenen Arbeitnehmer folgenschwer. Die Zahlung einer Abfindung soll eigentlich diese Folgen mildern. Ein Arbeitnehmer, der nach Jahren oder sogar nach Jahrzehnten auf der Straße steht, ist verunsichert. Er ist sich nicht im Klaren, welche steuerlichen, arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen eine derartige Vereinbarung nach sich zieht. Den Vertretern des Arbeitgebers wird selten Glauben geschenkt. Aus dieser Unsicherheit heraus wird häufig ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt aufgesucht. Die Zeichen stehen auf Konfrontation.

Unsere Lösung

Im Spannungsbereich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zielt unser Tätigwerden auf eine einvernehmliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Wir verstehen uns nicht als Parteivertreter, sondern als Vermittler. Ziel ist nicht, einer Partei zum „Sieg“ zu verhelfen, sondern zwischen den Parteien eines Konfliktes zu vermitteln, so dass beide Seiten einen größtmöglichen Nutzen erzielen (WIN-WIN-Strategie). Mit Hilfe einer solchen Mediation haben die Streitparteien die Möglichkeit, schnelle, flexible Konfliktlösungen zu erreichen. Dadurch lässt sich die unnötige Bindung von Kapital und Arbeitskraft in den Unternehmen vermeiden.

Unser Tätigwerden setzt bei einer Statusbestimmung der steuerlichen und rechtlichen Folgen der vom Unternehmen angestrebten Aufhebungsvereinbarung beim Arbeitnehmer an. Wir zeigen dem Arbeitnehmer anhand konkreter Steuervorausberechnungen auf, ob er den Zeitraum bis zum Renteneintritt, zu einem Folgearbeitsverhältnis oder zum Schritt in die Selbständigkeit mit Abfindung und Arbeitslosengeld überbrücken kann. Anhand von zahlreichen möglichen Gestaltungsmöglichkeiten lässt sich die zukünftige Liquidität des Arbeitnehmers ohne Erhöhung der Abfindung in der Regel deutlich verbessern (siehe unten „Steuerliche Problematik“). Der Arbeitnehmer weiß, was auf ihn zukommt, und ist nun selbst in der Lage eine Entscheidung zu treffen. Die anfänglichen Unsicherheiten sind beseitigt. Eine für beide Seiten verbindliche Vereinbarung steht am Ende der Mediation.

Als Referenz können wir die Tätigkeit für international tätige Konzerne mit einer 100%igen Erfolgsquote vorweisen

Vorteile für den Arbeitgeber

  • Kosteneinsparung
  • Zeiteinsparung
  • zufriedene Arbeitnehmer
  • u.U. Möglichkeiten der Zusammenarbeit in anderer Konstellation
  • keine Haftung

Vorteile für den Arbeitnehmer

  • finanzielle Zukunftssicherheit
  • Betreuung bis zum neuen Lebensabschnitt (z.B. Rente)
  • Eröffnung anderer Perspektiven

Warum werden wir gebraucht?

Steuerliche Problematik

Auch bei Abfindungen bittet der Fiskus zur Kasse. Wer derzeit eine Abfindung erhält, muss mit schlechteren Steuerregeln rechnen. Denn der Fiskus behandelt die Zahlungen nicht mehr so großzügig wie noch vor einigen Jahren. Um wenigstens von den verbliebenen Steuererleichterungen zu profitieren, müssen Betroffene allerdings viel beachten – möglichst schon bevor abschließende Reglungen mit dem Arbeitgeber getroffen werden. Kleine Fehler in Aufhebungs-, Abwicklungsverträgen oder gerichtlichen Vergleichen können zu einem Verlust der ermäßigten Besteuerung führen. Trotz Steuererleichterungen hat eine Abfindung häufig zur Folge, dass der Steuerpflichtige im Rahmen der Steuerprogression mit seinen gesamten Einkünften dem Höchststeuersatz unterliegt, d.h. rund die Hälfte der Abfindung streicht der Fiskus ein.

Die Regeln zur ermäßigten Besteuerung selbst haben aber auch eine Kehrseite und können unerwünschte Ergebnisse nach sich ziehen. Der Gesetzgeber hat bei diesen komplizierten Vorschriften zur ermäßigten Besteuerung von Abfindungen nämlich eines übersehen: Das Zusammenwirken von Abfindungen mit Arbeitslohn und/oder steuerfreien Einkünften wie z.B. Arbeitslosengeld kann zu einer Steuerbelastung von bis zu 250% auf die nicht begünstigten Einkünfte führen.

Sozialversicherungsrechtliche Problematik

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses führt den Arbeitnehmer häufig direkt in die Arbeitslosigkeit. Ein Aufhebungsvertrag kann aber hinsichtlich des Bezugs von Arbeitslosengeld, -hilfe zu einer Sperrzeit führen. Hierbei wird nicht nur der Beginn der Zahlung in die Zukunft verschoben wie beim Ruhenszeitraum. Vielmehr wird der Arbeitslosengeldanspruch auch noch um möglicherweise zwölf Wochen verkürzt. Mit einer Sperrzeit muss jeder rechnen, der seine Arbeitslosigkeit selbst verursacht. Nach Auffassung des Gesetzgebers wirkt der Arbeitnehmer auch durch den Abschluss eines Vertrags an der Herbeiführung der Arbeitslosigkeit mit, weil er sich mit der Beendigung im Vertrag einverstanden erklärt hat. Eine Sperrzeit lässt sich aber bei einer vorausschauenden Gestaltungsberatung vermeiden.

Gerne erörtern wir mit Ihnen die Möglichkeit einer Zusammenarbeit in einem persönlichen kostenlosen und unverbindlichen Gespräch.