Ihr Problem
Die Wirtschaftslage ist angespannt. Aus Kostengründen sollen Arbeitsplätze abgebaut werden. Älteren Arbeitnehmern, deren Renteneintritt nicht allzu fern ist, wird eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses in Verbindung mit der Zahlung einer Abfindung angeboten. Sie stoßen dennoch auf Ablehnung und es kommt eventuell sogar zu arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.
Gründe
Der Verlust des Arbeitsplatzes ist für den betroffenen Arbeitnehmer folgenschwer. Die Zahlung einer Abfindung soll eigentlich diese Folgen mildern. Ein Arbeitnehmer, der nach Jahren oder sogar nach Jahrzehnten auf der Straße steht, ist verunsichert. Er ist sich nicht im Klaren, welche steuerlichen, arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen eine derartige Vereinbarung nach sich zieht. Den Vertretern des Arbeitgebers wird selten Glauben geschenkt. Aus dieser Unsicherheit heraus wird häufig ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt aufgesucht. Die Zeichen stehen auf Konfrontation.
Unsere Lösung
Im Spannungsbereich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zielt unser Tätigwerden auf eine einvernehmliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Wir verstehen uns nicht als Parteivertreter, sondern als Vermittler. Ziel ist nicht, einer Partei zum „Sieg“ zu verhelfen, sondern zwischen den Parteien eines Konfliktes zu vermitteln, so dass beide Seiten einen größtmöglichen Nutzen erzielen (WIN-WIN-Strategie). Mit Hilfe einer solchen Mediation haben die Streitparteien die Möglichkeit, schnelle, flexible Konfliktlösungen zu erreichen. Dadurch lässt sich die unnötige Bindung von Kapital und Arbeitskraft in den Unternehmen vermeiden.
Unser Tätigwerden setzt bei einer Statusbestimmung der steuerlichen und rechtlichen Folgen der vom Unternehmen angestrebten Aufhebungsvereinbarung beim Arbeitnehmer an. Wir zeigen dem Arbeitnehmer anhand konkreter Steuervorausberechnungen auf, ob er den Zeitraum bis zum Renteneintritt, zu einem Folgearbeitsverhältnis oder zum Schritt in die Selbständigkeit mit Abfindung und Arbeitslosengeld überbrücken kann. Anhand von zahlreichen möglichen Gestaltungsmöglichkeiten lässt sich die zukünftige Liquidität des Arbeitnehmers ohne Erhöhung der Abfindung in der Regel deutlich verbessern (siehe unten „Steuerliche Problematik“). Der Arbeitnehmer weiß, was auf ihn zukommt, und ist nun selbst in der Lage eine Entscheidung zu treffen. Die anfänglichen Unsicherheiten sind beseitigt. Eine für beide Seiten verbindliche Vereinbarung steht am Ende der Mediation.
Als Referenz können wir die Tätigkeit für international tätige Konzerne mit einer 100%igen Erfolgsquote vorweisen