Ihre Situation

Sie haben Ihr ganzes Leben gearbeitet und ein ansehnliches Vermögen zusammen getragen. Die meisten Menschen trennen sich freiwillig erst beim Tod von ihrem Vermögen. Wer ohne Testament stirbt, wird von seinen gesetzlichen Erben beerbt. Diese gesetzliche Erbfolge entspricht häufig nicht den Bedürfnissen des Erblassers. Es entstehen konfliktträchtige Erbengemeinschaften. Die eigentlich gewollte Absicherung des Ehegatten und der Kinder ist nicht mehr gegeben. Nur jeder vierte Deutsche verfasst überhaupt eine letztwillige Verfügung. Von diesen ¼ sind über 90% inhaltlich verfehlt, unklar, widersprüchlich, sinnwidrig oder gänzlich unwirksam.

Hier tauchen die ersten Fragen auf:

  • Was wird nach meinem Tod aus meinem Vermögen?
  • Wie sichere ich meine nächsten Angehörigen ab?
  • Wie kann ich bereits zu Lebzeiten für den Todesfall klare Verhältnisse schaffen?
  • Gibt es Pflichtteilsberechtigte und was können diese verlangen?
  • Was kassiert der Fiskus in Form von Erbschaftsteuer?

Unter Umständen kann es angezeigt sein, sich schon zu Lebzeiten von der großzügigen Seite zu zeigen und zum Beispiel ein Haus oder anderes Vermögen auf die Kinder zu übertragen. Ein Entschluss ist schnell gefasst, der Nachwuchs wird eine Schenkung erhalten. So etwas nennen Rechtsexperten „vorweggenommene Erbfolge“. Doch nicht nur die Sprösslinge freuen sich. Auch das Finanzamt ist recht angetan. Verständlich, müssen „Begünstigte“, doch zum Teil erheblich Steuern beim Eigentümerwechsel von Vermögenswerten zahlen. Der Zugriff des Staates kann die Vermögenssubstanz erheblich schmälern, wenn die Beteiligten keine Vorkehrungen treffen, mit denen sich die Steuern verringern lassen.

Unser Angebot

Sie erhalten von uns steuerliche und rechtliche Beratung aus einer Hand. Wir entwerfen für Sie eine speziell an Ihren Bedürfnissen ausgerichtete Vermögensnachfolgeplanung. Durch rechtzeitige vorausschauende Planung kann die Teilhabe des Fiskus am Erbe in Form von Schenkungsteuer vermieden bzw. reduziert werden. Hierzu muss zunächst das vorhandene Vermögen steuerlich bewertet werden. Wir sind in der Lage, Ihnen die steuerlichen Auswirkungen von geplanten Vermögensübertragungen darzustellen. Darauf aufbauend entwickeln wir Strategien zur Steueroptimierung. Auch zivilrechtliche Fragestellungen wie die Anrechnung solcher Übertragungen auf Erb- und Pflichtteilsansprüche, der Vorbehalt eines Nießbrauchs oder eines Wohnrechts und die Absicherung des Vermögens durch Rückfall- oder Rücktrittsklauseln werden in die Planungen einbezogen. Bei Bedarf entwerfen wir für Sie ein speziell an Ihren Bedürfnissen ausgerichtetes, rechtssicheres Testament. Sie sind dadurch in der Lage, abweichend von der gesetzlichen Erbfolge die Vermögensnachfolge nach Ihren Belangen regeln. Die Gefahr von Rechtsstreitigkeiten unter den Nachkommen kann auf diese Art und Weise zwar nicht ausgeschlossen, aber minimiert werden. Neben der rechtlichen Beratung erhalten Sie auch die steuerliche Beratung von uns aus einer Hand. Zwar sollten Steuereinsparungen niemals allein für testamentarische Anordnungen ausschlaggebend sein. Dennoch kann durch rechtzeitige vorausschauende Planung die Teilhabe des Fiskus am Erbe in Form von Erbschaftsteuer vermieden bzw. reduziert werden.

So gehen wir vor:

  • Überprüfung der gesetzlichen Erbfolge
  • Überprüfung bereits vorhandener Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag etc.)
  • Analyse der gewünschten Erbfolge
  • Untersuchung der steuerrechtlichen Situation und Entwicklung von Optimierungsstrategien
    Steuerliche Bewertung des vorhandenen Vermögens
  • Erörterung von Konfliktpotential in Gestalt von Miterben und Pflichtteilsberechtigten
  • Entwicklung einer auf die speziellen Bedürfnisse ausgerichteten Vermögensnachfolgeplanung
  • Entwurf eines den individuellen Bedürfnissen entsprechenden Testaments
  • Übernahme der Testamentsvollstreckung, wenn bei Abwicklung des Nachlasses mit Schwierigkeiten zu rechnen ist
  • Testamentsnachsorge bei Änderung der gesetzlichen, familiären oder vermögensmäßigen Verhältnisse
  • Begleitung der notwendigen notariellen Schritte
  • Kostentransparenz durch individuelle Honorarvereinbarung