Ein Verkehrsunfall, ein Schlaganfall oder eine Krankheit kann jeden von uns unerwartet treffen. Irgendwann kommt bei den meisten Menschen einmal der Zeitpunkt im Leben, ab dem sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln können.
- Was dann?
- Wer sorgt für Sie?
- Wer entscheidet für Sie?
- Wer regelt Ihre Angelegenheiten?
- Wer vertritt Ihre Rechte?
Nicht jeden ist es vergönnt, auch in der späteren Lebensphase alles selbständig regeln oder veranlassen zu können. Bei Schicksalsschlägen sind es keineswegs zwingend die nächsten Angehörigen oder engsten Freunde, die für die Betroffenen entscheiden, wenn sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.
Eine privatrechtliche Vorsorgeregelung verhindert, dass Sie zum Betreuungsfall werden.
Das können wir für Sie tun:
Gestaltung von:
- Vorsorgevollmachten
- Grundverträgen zwischen Vollmachgeber und Bevollmächtigtem
- Patientenverfügungen
- Betreuungsverfügungen
Beratung von:
- Bevollmächtigten
- Vollmachtgebern
- Betreuern
- Betreuten
Kontrolle von:
- Bevollmächtigten
- Betreuern
Vertretung im:
- Betreuungsverfahren
Übernahme von:
- Bevollmächtigungen
- Kontrollbevollmächtigungen
Durchsetzung von:
- Patientenrechten am Lebensende
So gehen wir bei der Vorsorgeregelung vor:
- Erstes Beratungsgespräch mit Analyse der persönlichen Situation und Ermittlung Ihres Willens für Zeiten der geistigen oder körperlichen Gebrechlichkeit
- Darstellung der Vorsorgemöglichkeiten
- Vorsorgevollmacht
- Grundvertrag zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
- Besprechung und Beratung der in die individuelle Vorsorgeregelung aufzunehmenden Bestandteile
- Erstellung einer individuellen, auf Ihre Bedürfnisse ausgerichteten Vorsorgeregelung zur Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung