Grundsatz
Für Steuerberater- und Rechtsanwaltsleistungen gibt es in Deutschland vom Gesetz klar definierte Gebühren. Die amtlichen Gebührenregelungen finden sich in der Steuerberatergebührenverordnung und im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Wir sind von Gesetzes wegen an diese Gebührenverordnungen gebunden.
Normalerweise ist das endgültige Honorar an wirtschaftliche Größen gebunden, die oft erst nach Abschluss Ihres Auftrages feststehen. Das bedeutet, dass der Wert einer bestimmten Leistung per Gesetz festgeschrieben ist. Das führt zu einem hohen Grad an Transparenz.
Gerne erstellen wir für Sie einen Kostenvoranschlag. Alternativ können wir auch in einem kostenlosen Erstgespräch den genauen Umfang der erforderlichen Leistungen eruieren.
Prinzipiell gibt es drei unterschiedliche Möglichkeiten die Leistungen von Steuerberatern und Rechtsanwälten abzurechnen: