Wer heute am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt, kann schnell in ein Steuerfahndungsverfahren verwickelt werden – ob als Beschuldigter oder Zeuge. Im Bereich des Steuerrechts und des Abgabenrechts kann durch unrichtige oder unvollständige Steuererklärungen oder sonstiger Deklarationen, wie beispielsweise im Bereich des Zollrechts, schnell die Gefahr steuerstrafrechtlicher Ermittlungen entstehen. Hier ist frühzeitige, fachübergreifende Beratung notwendig. Effektive Steuerstrafverteidigung erfordert den Spezialisten im Strafrecht und im Steuerrecht. Wir bieten beide Fachbereiche aus einer Hand an.

Im Bereich des Steuerstrafrechts sind wir insbesondere auf folgenden Gebieten tätig:

  • Vorbereitung, Erstellung, Erklärung und Begleitung von Selbstanzeigen
  • Steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren
  • Vertretung gegenüber Straf-und Bußgeldsachenstelle des Finanzamtes und Steuerfahndung
  • Begleitung von Steuerfahndungsprüfungen (Durchsuchung und Beschlagnahme)
  • Anstreben optimierter Verfahrensbeendigung
  • Präventivberatung
  • Kapitaleinkünfte aus europäischen Bankverbindungen (wie z.B. Lichtenstein, Luxemburg, Österreich, Schweiz)